Unsere AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines
a) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Verkäuferin.
b) Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
c) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Vertragsabschluss
Angebote der Verkäuferin sind unverbindlich. Die Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Verkäuferin ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

III. Vergütung
a) Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Ist der Käufer Verbraucher, enthält der ihm von der Verkäuferin genannte Preis die gesetzliche Umsatzsteuer. Ist Käufer Unternehmer, versteht sich der ihm von der Verkäuferin genannte Preis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Erfolgt die Umsatzbesteuerung gem. § 25a UStG (Differenzbesteuerung), wird in der Rechnung an den Kunden die enthaltene Umsatzsteuer nicht ausgewiesen. Wünscht der Kunde den Versand der Ware, trägt er in jedem Falle die Versandkosten und evtl. Versicherungen, sowie andere Leistungen dieser Art. b) Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich die Verkäuferin vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. c) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Verkäuferin anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. d) Beanstandungen der Rechnungen müssen schriftlich und spätestens innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

IV. Lieferung
a) Ist der Käufer Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. c) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist. d) Die von der Verkäuferin genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Wird eine Lieferfrist um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist können beide Vertragsparteien durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. e) Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

V. Annahmeverzug
Ist der Kunde mit der Annahme der angebotenen Leistung länger als einen Monat im Verzug, hat er anfallende Lagerkosten zu zahlen. Die Verkäuferin kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen. Die Verkäuferin kann statt der Geltendmachung der tatsächlichen Kosten pauschale Lagerkosten in Höhe von 5 € pro Tag verlangen, höchstens jedoch 10 % des Kaufpreises.

VI. Eigentumsvorbehalt
a) Die an einen Unternehmer verkauften Waren bleiben, bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Verkäuferin gegen den Unternehmer, insbesondere der Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten sowie etwaiger Forderungen aus sonstigen Verträgen und bei Zahlung mit Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung, Eigentum der Verkäuferin, auch wenn Forderungen aus sonstigen Verträgen erst nach Lieferung entstanden sind. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der jeweiligen Saldoforderungen der Verkäuferin. b) Die an einen Verbraucher verkauften Waren bleiben, bis zur restlosen Bezahlung der bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden Forderungen der Verkäuferin gegen den Verbraucher, insbesondere der Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten und bei Zahlung mit Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung, Eigentum der Verkäuferin. c) Falls die Verkäuferin durch den Eigentumsvorbehalt eine Übersicherung erhält, ist sie bereit, die Sicherheit auf 150% der Höhe ihrer Forderung zu beschränken. d) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der gelieferten Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die Verkäuferin als Herstellerin gilt. Bleibt bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Verkäuferin Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser Waren. e) Im Falle der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände, tritt der Unternehmer vorweg an die Verkäuferin die ihm zustehenden Forderungen aus dem Vertrag ab. Der Unternehmer ist berechtigt, diese bis zum Widerruf oder der Einstellung seiner Zahlungen an die Verkäuferin für die Rechnung der Verkäuferin einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Unternehmer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe des Forderungsanteils der Verkäuferin so lange unmittelbar an die Verkäuferin zu bewirken, als noch Forderungen der Verkäuferin gegen den Unternehmer bestehen. f) Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insb. Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. g) Der Kunde hat der Verkäuferin nach angemessener Vorankündigung freien Zutritt zu den von ihr unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen zu gewähren. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Instandhaltungsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. h) Die Verkäuferin ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Buchst. f) und g) dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

VII. Gewährleistung
a) Angaben über Alter, Herkunft und Echtheit von Antiquitäten und Kunstgegenständen sind keine Beschaffenheit im Sinne des § 434 BGB, sondern unverbindliche Auskünfte. Garantien im Rechtsinn erhält der Kunde durch die Verkäuferin nicht. b) Ist der Käufer Unternehmer, werden Antiquitäten und Kunstgegenstände gekauft wie besehen bzw. wie sie hätten besehen werden können. Die Verkäuferin übernimmt keine Haftung für offene oder versteckte Mängel. c) Ist der Käufer Verbraucher, so stehen ihm die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Im Rahmen der Behebung des Mangels hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Verkäuferin ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Verbraucher grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Verbraucher jedoch kein Rücktrittsrecht zu. d) Verbraucher müssen die Verkäuferin innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Verkäuferin. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels betrifft den Verbraucher. Bei gebrauchten Gütern, insb. Antiquitäten und Kunstgegenstände, trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. e) Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Erhält der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Verkäuferin die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. f) Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher der Verkäuferin den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (vgl. Buchst. d)).

VIII. Haftungsbeschränkungen
a) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Verkäuferin auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin. Gegenüber Unternehmern haftet die Verkäuferin bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. b) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht eventuelle Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Verkäuferin zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. c) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Verkäuferin Arglist vorwerfbar ist.

IX. Schlussbestimmungen
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. b) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.